Teilnahmebescheinigung für das Finanzamt

Der Besuch der idd ist für die Fachbesucher eine beruflich veranlasste Aktivität. Deshalb können die für den Messebesuch erforderlichen Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden.

Zu diesen Aufwendungen gehören z.B.:

• anfallende Fahrtkosten, Parkgebühren und evtl. Übernachtungskosten
• Aufwendungen für die Verpflegung


Wichtig ist, den Besuch selbst und die entstandenen Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt belegen zu können. Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie am Informations-Schalter des jeweiligen id-Events im Eingangsbereich der Halle. Mit dieser können Sie Ihre Ansprüche steuerlich geltend machen.